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Welche Prämien verrechnet Allianz Trade Ihnen?

Umsatzprämie

Sie haben eine Umsatzprämie vereinbart, falls der vereinbarte Prämiensatz unter Punkt 1 der Besonderen Bedingungen Ihrer Police den Zusatz „Umsatz mit den versicherten Kunden“ aufweist.

Während der laufenden Versicherungsperiode verrechnen wir Ihnen die vertraglich vereinbarte Mindestprämie in gleichen quartärlichen oder halbjährlichen Raten.

Zum Ende des Versicherungsjahres senden wir Ihnen das Formular „Angaben für die Prämienberechnung, Umsatz„. Dieses Umsatzmeldeformular ergänzen Sie bitte um die im genannten Versicherungsjahr getätigten Umsätze mit versicherten Kunden.

Wir bitten Sie um Rücksendung des unterschriebenen Formulars innerhalb von 30 Tagen. Nach Erhalt Ihrer Umsatzmeldung berechnen wir die effektiv von Ihnen zu zahlende Prämie für das zurückliegende Versicherungsjahr.

[Effektiv zu zahlende Umsatzprämie] = [Gemeldeter Umsatz] x [Prämiensatz]

Fällt die effektiv zu zahlende Umsatzprämie tiefer aus als die bereits verrechnete Mindestprämie, ist das Versicherungsjahr abgeschlossen und es erfolgt keine Nachverrechnung.

Fällt die effektiv zu zahlende Umsatzprämie höher aus als die Mindestprämie, erstellen wir eine Jahresschlussrechnung unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Mindestprämie und allfälliger vertraglich vereinbarter Prämienrückvergütungen.

Beispielhafte Darstellung des zeitlichen Ablaufes
bei einer Umsatzprämie mit quartärlicher Verrechnung der Mindestprämie.

Saldenprämie

Sie haben eine Saldenprämie vereinbart, falls der vereinbarte Prämiensatz unter Punkt 1 der Besonderen Bedingungen Ihrer Police den Zusatz „offene versicherte Forderungen an versicherte Kunden“ aufweist.

Während der Versicherungslaufzeit melden Sie uns jeweils bis zum 20. eines Monats Ihre offenen  Forderungen gegenüber versicherten Kunden im Vormonat. Diese sogenannten Saldenmeldungen nehmen Sie bitte auf dem Formular „Angaben für die Prämienberechnung, Offene Forderungen“ vor.

Während der Versicherungslaufzeit melden Sie uns Ihre offenen Forderungen gegenüber versicherten Kunden per Stichtag Monatsultimo bis zum 20. des Folgemonates. Die Saldenmeldungen nehmen Sie bitte auf dem Formular «Angaben für die Prämienberechnung, Offene Forderungen» vor.

Für jede Ihrer Saldenmeldungen verrechnen wir Saldenprämie, die sich wie folgt ergibt.

[Saldenprämie] = [Saldenmeldung] x [Prämiensatz]

Bei einer Versicherungsperiode von 12 Monaten erhalten wir also 12 Saldenmeldungen von Ihnen und wir verrechnen 12 Saldenprämien.

Nach Erhalt der letzten Saldenmeldung prüfen wir, ob mit den zuvor fakturierten Saldenprämien die vertraglich vereinbarte Mindestprämie erreicht wurde

Fällt die bereits fakturierte und bezahlte Prämie tiefer aus als die Mindestprämie, erstellen wir eine Jahresschlussrechnung, in der wir Ihnen die Differenz zwischen der Mindestprämie und der bereits gezahlten Prämie belasten. Falls Sie versicherte offene Posten im Inland und Ausland (Exportgeschäft) hatten, müssen wir die o.g. Differenz anteilig mit Stempelsteuern belasten.

Fällt die bereits fakturierte und bezahlte Prämie höher aus als die Mindestprämie, erstellen wir eine Jahresschlussrechnung unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Mindestprämie und allfälliger vertraglich vereinbarter Prämienrückvergütungen.

Beispiel für den zeitlichen Ablaufes bei einer Saldenprämie.

Limitprämie

Die Limitprämie errechnet sich anhand der Ihnen gewährten Kreditlimite und des vertraglich vereinbarten Prämiensatzes.

[Limitprämie] = [Summe aller Kreditlimite] x [Prämiensatz]

Festprämie

In diesem Fall wurde keine variable, von Ihrer Geschäftsentwicklung abhängige Prämie in Ihrem Vertrag fixiert. Es sind keine Umsatz- oder Saldenmeldungen vorzunehmen.

Mindestprämie

Die Mindestprämie entspricht der vertraglich vereinbarten Summe, die für das jeweilige Versicherungsjahr mindestens zu zahlen ist. Sie darf nicht unterschritten werden.

Sie wird bei einer vertraglich vereinbarten Umsatzprämie im Voraus fakturiert (z.B. in quartärlichen Akontorechnungen). Bei vertraglich vereinbarten Saldenprämien oder Limitprämien wird nach Ende der Versicherungsperiode überprüft, ob die Mindestprämie erreicht wurde und ggfs. ein Differenzbetrag nachverrechnet.

Wie erhalten Sie zukünftig
elektronische Rechnungen von uns?

Gerne lassen wir Ihnen Rechnungen per Email zukommen.

Schreiben Sie uns dazu eine Email an finance.ch@allianz-trade.com mit Betreff „E-Invoicing“ und Ihrer Vertragsnummer. Sollten Sie mehrere Rechnungsempfänger wünschen, bitten wir Sie, die entsprechenden Emailadressen in der Email zu erwähnen.

Welche Gebühren verrechnet Allianz Trade Ihnen?

Kreditprüfungsgebühren

Kreditprüfungsgebühren werden für die Erstprüfung einer Kreditanfrage und die Überwachung von bestehenden Kreditlimiten erhoben.

Kreditprüfungsgebühren für Erstanfragen

Für Erstprüfungen von Kreditanträgen fällt ein erhöhter Aufwand in der Datenbeschaffung und -auswertung an.

Die Faktura der entsprechenden Kreditprüfungsgebühren erfolgt quartärlich nach Ende eines Quartals für im Vorquartal angefragte, neue Kreditlimite. Dabei gilt der in den Besonderen Bedingungen Ihrer Police unter Kreditprüfungsgebühren genannte Gebührensatz pro Kunde.

[Kreditprüfungegebühr für Erstanfragen] = [Anzahl neuer Kreditanfragen] x [Gebührensatz]

Kreditprüfungsgebühren für die Überwachung bestehender Kreditlimite

Wir holen fortlaufend neue Informationen über Ihre Kunden ein und behalten die Risikolage für Sie im Blick, um bei negativen Veränderungen in Ihrem Sinne reagieren zu können. Die entsprechenden Kreditprüfungsgebühren für die Überwachung bestehender Kreditlimite werden bei Vertragsverlängerung zu Beginn der neuen Versicherungsperiode erhoben.

[Kreditprüfungsgebühr für die Überwachung bestehender Kreditlimite] = [Anzahl Kreditlimite zu Beginn der Versicherungsperiode] x [Gebührensatz].

Inkassogebühren

Wir unterscheiden zwischen pauschalen Inkassogebühren von Integral Collection Policen, die ein integriertes Inkasso aufweisen und erfolgsbasierten Inkassogebühren auf Basis individueller Inkassomandate.

Inkassogebühren versicherte Forderungen

Falls die Besonderen Bedingungen Ihrer Police den Abschnitt Inkassogebühr aufweisen, verrechnen wir Ihnen unterjährig und im Voraus die im Vertrag genannte Mindestinkassogebühr. Nach Ende der Versicherungslaufzeit ermitteln wir auf Basis des von Ihnen gemeldeten Umsatzes mit versicherten Kunden oder der gemeldeten offenen Posten die Höhe der insgesamt zu zahlenden Inkassogebühr und verrechnen ggfs. den Differenzbetrag in einer Jahresschlussrechnung.

[Inkassogebühr Integral Collection] = [Gemeldeter Umsatz oder gemeldete Offene Posten] x [Inkassogebührensatz]

Inkassogebühren unversicherte Forderungen

Falls Sie der Allianz Trade Services Schweiz AG für eine unversicherte Forderung ein Einzelinkassoauftrag erteilen, verrechnen wir Ihnen im Erfolgsfall die in Ihrer Police unter Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbarten Provisionen.

[Erfolgsprovision] = [Erfolgreich eingetriebene Forderungen] x [Provisionssatz (gemäss AVB)]

Zusätzlich erheben wir Gebühren für die Platzierung von Inkassoaufträgen und wir verrechnen Ihnen in der Regel die aufgelaufenen Rechtsverfolgungskosten (z.B. von Betreibungsämtern) gemäss AVB.

Inkassogebühren auf Mandatsbasis

Falls Sie der Allianz Trade Services Schweiz AG Einzelinkassoauftrag erteilt haben, verrechnen wir Ihnen die vertraglich vereinbarten Provisionen im Erfolgsfall.

[Erfolgsprovision] = [Erfolgreich eingetriebene Forderungen] x [Provisionssatz]

Zusätzlich erheben wir Gebühren für die Platzierung von Inkassoaufträgen und wir verrechnen Ihnen in der Regel die aufgelaufenen Rechtsverfolgungskosten (z.B. von Betreibungsämtern).

Sie wollen alle Rechnungen genauer erläutert haben?

Rechnungen

Auf welche Prämien sind Stempelsteuern zu zahlen?

Grundsätzlich gilt für Ihre Warenkreditversicherung Folgendes:

  • Inländisches Risiko in der Schweiz und Liechtenstein : 5% Stempelsteuer
  • Ausländisches Risiko / Export Geschäft : 0% Stempelsteuer

Prämien, die wir für versicherte Umsätze und entsprechende Forderungen mit inländischen Kunden in der Schweiz und Liechtenstein erheben, unterliegen der Stempelsteuer von 5%.

Prämien, die wir für versicherte Umsätze und entsprechende Forderungen mit ausländischen Kunden erheben (Export-Geschäft), sind Stempelsteuer frei.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Sie in Ihren Saldenmeldungen und Umsatzmeldungen  genaue Angaben machen.
Falls Sie mit uns eine Umsatzprämie vereinbart haben und falls Ihre Umsatzmeldung nach Ablauf des Versicherungsjahres zu einer rechnerischen Prämie führt, die unter der verrechneten Mindestprämie liegt, müssen wir Ihnen anteilige Stempelsteuern berechnen.

Beispiel:

1. Wir haben Ihnen eine Mindestprämie von CHF 21’000 in vier quartärlichen Raten verrechnet.

2. Diese Raten wurden nicht mit Stempelsteuern belastet, da bei Vertragsschluss bereits davon auszugehen war, dass ein Grossteil Ihrer Umsätze mit ausländischen Kunden erzielt wird.

3. Sie melden uns nach Ablauf des Versicherungsjahres einen Umsatz, der zu einer rechnerischen Prämie von CHF 18’000 führt. Davon entfallen CHF 12’000 auf ausländische Kunden (Export-Geschäft) und CHF 6’000 auf inländische Kunden.

4. Wir erstellen eine Jahresschlussrechnung.
Da die rechnerische Prämie unter der Mindestprämie liegt, erhalten Sie keine Prämienrückstattung.
Wir erheben im Rahmen der Jahresschlussrechnung Stempelsteuern in Höhe von 5% nicht nur auf CHF 12’000, sondern CHF 14’000. (= 21’000 x 12’000 / 6’000).

Stempelsteuern werden auf Basis der effektiv zu zahlenden Prämie berechnet.