Grundsätzlich für alle versicherbaren Kunden, die ihren Sitz in den vereinbarten Ländern haben (siehe „Versicherungspolice“), es sei denn, ausgewählte Kunden wurden aus dem Vertrag herausgenommen. Ebenfalls müssen „Kleinkunden“ mit einem Aussenstand unterhalb der vertraglich vereinbarten Anbietungsgrenze nicht beantragt werden.
Was macht Allianz Trade mit meiner Anfrage?
Allianz Trade prüft die Bonität der gemeldeten Kunden und schickt Ihnen eine Kreditmitteilung für jedes angefragte Unternehmen. In dieser steht, ob und in welcher Höhe Allianz Trade eine Versicherungssumme übernimmt.
Sollte Ihre Anfrage bestätigt werden, überwachen wir die Bonität Ihres Kunden kontinuierlich.
Wer/Was ist nicht versicherbar?
- Öffentlich-rechtliche Unternehmen, zum Beispiel Bund, Länder, Kantone, Gemeinden.
- Verbundene Unternehmen, bei denen Sie mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt sind.
- Forderungen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
- Forderungen mit Zahlungszielen, die länger sind als in der Versicherungspolice festgelegt.
Auf welche Firma muss das Limit angefragt werden, wenn die Lieferung an eine andere Firma geht als die Rechnung oder wenn die Rechnung von einer anderen Firma bezahlt wird?
Versichert wird immer der Leistungsempfänger. Das ist in der Regel das Unternehmen, das bestellt.
Dies können nur Unternehmen mit dem juristischen Hauptsitz sein, also keine Niederlassungen oder Filialen.
In Ihrem Vertrag haben wir gemeinsam festgelegt, dass Sie alle Kunden in den vereinbarten Ländern der Allianz Trade zur Versicherung anbieten.
Wie funktioniert eine Selbstprüfung?
Liegt die benötigte Versicherungssumme im Rahmen der in Ihrer Police angegebenen Anbietungsgrenze, erhalten Sie für Ihren Kunden in folgenden Fällen Versicherungsschutz:
- Ihr Kunde hat von Ihnen während der letzten 12 Monate mindestens zweimal Waren bezogen oder Dienstleistungen in Anspruch genommen und zum ursprünglich vereinbarten Termin zuzüglich der Überfälligkeitsfrist bezahlt oder
- Ihnen liegt eine schriftliche Bank- oder Büroauskunft über Ihren Kunden vor, die höchstens 12 Monate alt ist und die den einzuräumenden Kredit durch Nennung einer entsprechenden Höchstkreditsumme rechtfertigt.
- Alternativ, wenn vereinbart, ist aber auch für Versicherungssummen innerhalb der Anbietungsgrenze eine Kreditprüfung über EOLIS möglich.
- Generell dürfen Ihnen in den letzten 12 Monaten vor Prüfung keine Nachrichten und Umstände bekannt geworden sein, die eine Kreditgewährung ausschliessen.
Für Versicherungssummen oberhalb der Anbietungsgrenze muss immer eine Kreditprüfung durch Allianz Trade erfolgen, am schnellsten und einfachsten geht dies über EOLIS.
Eine Vereinfachung in der täglichen Arbeit – bei vollem Schutz für Ihre „Kleinkunden“.
Habe ich Versicherungsschutz in der Selbstprüfung, wenn Allianz Trade die Festsetzung einer Versicherungssumme abgelehnt hat?
Wenn Allianz Trade die Gewährung einer Versicherungssumme ablehnt oder den Versicherungsschutz aufgehoben hat, ist innerhalb der folgenden 12 Monate kein Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung möglich, es sei denn, die Kreditmitteilung erlaubt dieses ausdrücklich.
Was passiert, wenn der Aussenstand des Kunden plötzlich steigt?
Übersteigt der Aussenstand eines „Kleinkunden“ die Anbietungsgrenze, beantragen Sie bitte umgehend eine Versicherungssumme für diesen Kunden bei Allianz Trade.
Ich bin mir bei einem Kunden nicht sicher. Kann Allianz Trade die Prüfung für mich erledigen?
Ja, gerne übernehmen wir auch die Überprüfung eines „Kleinkunden“. Wir berechnen Ihnen dafür allerdings einmal pro Jahr eine Kreditprüfungsgebühr.
Was versteht man unter Selbstprüfung?
Für „Kleinkunden“ mit einem Aussenstand unter der Anbietungsgrenze brauchen Sie keine Versicherungssummen bei Allianz Trade zu beantragen.
Diese Kunden sind dennoch versichert, wenn in Ihrer Versicherungspolice die Möglichkeit der Selbstprüfung vereinbart ist und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die genauen Regelungen finden Sie in der Klausel „Selbstprüfung“.
Was mache ich, wenn in der Auskunft kein Höchstkredit angegeben ist?
Fragen Sie bei der Auskunftei nach einem Höchstkredit. Auch hier gilt, dass die Auskunft nicht widersprüchlich sein darf. Obergrenze für den Versicherungsschutz ist immer die Anbietungsgrenze.
Wie kann ich ein Limit beantragen?
Am besten und schnellsten geht dies über unser Onlinesystem EOLIS.
Was muss ich beachten?
- Bitte prüfen Sie ganz genau, wer Ihr Zahlungsverpflichteter ist, d.h. wer Ihre offene Forderung begleichen muss.
- Wir können Versicherungssummen nur für rechtlich selbstständige Unternehmen am eingetragenen Firmensitz übernehmen. Forderungen an rechtlich unselbstständige Zweigniederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten sind immer über den rechtlichen Hauptsitz zu versichern.
- Bitte denken Sie bei der Höhe der beantragten Versicherungssumme daran, dass unsere Entschädigungsleistungen in einem Versicherungsjahr durch die sogenannte „Höchstentschädigung“ begrenzt sind.
- Vergessen Sie bitte nicht, alle Fragen zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Zahlungsverhalten Ihrer Kunden zu beantworten, um eine eventuelle spätere Entschädigung nicht zu gefährden.
Was ist mit Kunden, die ich im Rahmen der Selbstprüfung beliefere?
- Hier besteht für Überfälligkeiten keine Meldeverpflichtung.
- Forderungen aus weiteren Lieferungen und Leistungen gegenüber dem betroffenen Kunden sind jedoch nicht versichert, sobald die in der Versicherungspolice genannte Ausschlussfrist überschritten ist. Dieser Ausschluss wird so lange aufrecht erhalten, bis alle fälligen Forderungen bezahlt sind und keine negativen Informationen mehr vorliegen.
Welche Konsequenzen hat das für meinen Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für Forderungen aus weiteren Lieferungen und Leistungen endet, sobald die in der Versicherungspolice festgelegte Frist zur automatischen Aufhebung des Versicherungsschutzes (§ 5 AVB), in der Regel 30 Tage später, überschritten wird. Neue Forderungen können dann nicht mehr in den Versicherungsschutz nachrücken.
Ausnahme: Falls die Forderung, die die Überfälligkeitsmeldung auslöst, den im Versicherungsschein genannten Betrag für die „Freigrenze für Überfälligkeitsmeldung“ nicht überschreitet, besteht keine Meldeverpflichtung und auch keine Ausschlussfrist. Dieser Betrag gilt pro Rechnung.
Was passiert, wenn die Überfälligkeitsfrist bei Kunden erreicht wird, für die eine Versicherungssumme besteht?
- Bitte melden Sie Allianz Trade die Überfälligkeit einer versicherten Forderung sofort.
- Falls Sie den Grund für die Verzögerung kennen (z.B. Reklamation), geben Sie diesen bitte an.
- Bitte melden Sie uns die Überfälligkeit über EOLIS.
- Achtung: Neue Forderungen können dann nicht mehr in den Versicherungsschutz nachrücken, es sei denn, wir haben Ihnen als Antwort auf Ihre Überfälligkeitsmeldung den Fortbestand des Versicherungsschutzes ausdrücklich bestätigt.
Ein Meilenstein in jeder Geschäftsbeziehung ist die Fälligkeit. Wird sie überschritten, ist Vorsicht geboten.
Das Risiko verändert sich ständig. Bitte nehmen Sie darum in Ihrem eigenen Interesse die folgenden Meldepflichten ernst.
Wir alle wissen, dass sich das Risiko im Markt ständig ändert. Damit Ihr Versicherungsschutz in Kraft bleibt, beachten Sie bitte die folgenden Meldeverpflichtungen. Diese sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Kunden von Allianz Trade oder von Ihnen selbst geprüft werden.
Meldeverpflichtung | Versicherungssumme | Selbstprüfung |
---|
Bei Ablauf oder erkennbarer Überschreitung der Überfälligkeitsfrist | Ja | Nein |
Auch ohne Überschreitung der Überfälligkeitsfrist melden Sie bitte: | ||
Nachträgliche Verlängerung des bei Lieferung und Leistung vereinbarten Zahlungszieles (Achtung: Zustimmung von Euler Hermes erforderlich!) |
Ja | Nein |
Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit | Ja | Ja |
Ungünstige Informationen über den Kunden | Ja | Nein |
Starke Verschlechterung der Zahlungsmoral | Ja | Nein |
Umstellung auf Voraus- oder Barzahlung aus Bonitätsgründen oder Einstellung der Belieferung | Ja | Nein |
Nachträglich vereinbarte Wechselprolongationen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Rücklastschriften mangels Deckung | Ja | Nein |
Einleitung von Beitreibungsmassnahmen (Einschaltung der Euler Hermes Services Schweiz AG) |
Nein | Nein |
Einleitung gerichtlicher Schritte | Ja | Nein |
Eintritt des Versicherungsfalles | Ja | Ja |
Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen, aussergerichtliche Vergleichsvorschläge (Achtung: Zustimmung von Euler Hermes vor Abschluss der Vereinbarung erforderlich!) |
Ja | Ja |
a) Überfälligkeitsmeldung
Grundsätzlichen melden Sie die Überfälligkeit für alle versicherbaren Kunden, die ihren Sitz in den vereinbarten Ländern haben (siehe «Versicherungspolice»). In Ausnahmefällen wurden einzelne Kunden in Ihrer Police ausgeschlossen. Auch müssen «Kleinkunden» mit einem Aussenstand unterhalb der vertraglich vereinbarten Anbietungsgrenze nicht beantragt werden.
Warum setzt Allianz Trade manchmal weitere Meldetermine fest?
- Falls es die wirtschaftliche Situation Ihres Kunden erfordert, kann es sein, dass wir öfter Informationen von Ihnen brauchen.
- So können wir bei erhöhtem Risiko erfahren, ob Forderungen noch beglichen werden oder ob wir bereits Vorsorge für einen Schadensfall treffen müssen.
- Zwischenzeitliche Zahlungseingänge müssen Sie uns erst zum jeweils angegebenen Meldetermin mitteilen.
Muss ich jeden Zahlungseingang an Allianz Trade melden?
Nein, eine Information über zwischenzeitliche Zahlungseingänge benötigen wir immer erst zum jeweils angegebenen Meldetermin.
Kann ich bei einem Kunden mehrere Überschreitungen zusammen melden?
Wenn mehrere Überschreitungen innerhalb weniger Tage eintreten und Sie uns diese gebündelt melden wollen, geben Sie bitte im Formular das Datum, die Fälligkeit und das ursprüngliche Zahlungsziel der ältesten Rechnung an. Nennen Sie bitte zusätzlich die Gesamtsumme aller überfälligen Forderungen (Gesamtobligo).
Wie melde ich eine Überfälligkeit?
Bitte melden Sie uns die Überfälligkeit über EOLIS.
Achtung: Die Überfälligkeitsmeldung ersetzt nicht den Inkassoauftrag an die Allianz Trade Services Schweiz AG.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Bitte lesen Sie die Erklärungen auf dem Formular „Meldung überfälliger Forderungen“ genau und beantworten Sie alle Fragen im Detail – sonst können wir Ihre Informationen nicht weiterverarbeiten.
Welche Information erhalte ich von Allianz Trade nach meiner Meldung?
Wir geben Ihnen eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrer Meldung.
b) Ratenzahlungspläne
Ratenzahlungspläne erfordern immer unsere Zustimmung.
Was muss ich bei Ratenzahlungsplänen beachten?
- Die Vereinbarung muss uns schriftlich vorliegen.
- Sie erhalten dann schnellstmöglich unsere Stellungnahme.
- Ratenzahlungspläne bitte auch über EOLIS anmelden.
c) Schecks und Wechsel
Wann muss ich bei Schecks und Wechseln eine Meldung machen?
- Bei nachträglich vereinbarten Wechselprolongationen.
- Bei Wechselprotesten.
- Bei Scheckrückbelastungen.
- Ausnahme: Im Rahmen der Selbstprüfung ist keine Meldung nötig.
Was sind Gefahr erhöhende Umstände?
Solche Umstände sind zum Beispiel:
- Das Zahlungsverhalten Ihres Kunden verschlechtert sich stark.
- Ihnen werden ungünstige Informationen über die finanzielle Lage des Kunden bekannt.
- Schecks und Wechsel werden mangels Deckung nicht eingelöst.
- Wechsel werden nachträglich prolongiert.
- Lastschriften werden mangels Deckung nicht eingelöst.
- Sie erbringen Ihre Lieferungen/Leistungen aus Bonitätsgründen nur noch gegen Voraus- oder Barzahlung.
- Sie beauftragen einen Anwalt oder ein Inkassobüro mit der Beitreibung oder machen die Forderung gerichtlich geltend.
- Zahlungsunfähigkeit droht einzutreten oder tritt ein.
a) Eine Saldenprämie ist vereinbart
Warum muss ich laufend den Saldo melden?
Wir brauchen diese Information, weil sie die Basis der Prämienberechnung ist.
Nur die rechtzeitige Meldung garantiert Ihnen Versicherungsschutz und einen Entschädigungsanspruch.
Wann ist der Saldo zu melden?
- In Ihrer Versicherungspolice haben wir einen Meldetag festgelegt.
- Bitte heben Sie die Unterlagen nach der Meldung zwölf Monate auf.
Wie lange soll ich eine offene Forderung bei der Meldung berücksichtigen?
- Entweder bis die Forderung bezahlt ist oder
- bis ein Versicherungsfall eintritt (siehe auch Nr. 8 Schadensmeldung).
b) Eine Umsatzprämie ist vereinbart
Wann ist der Umsatz zu melden?
- Einmal pro Jahr. Sie erhalten zum Versicherungsjahr-Ende eine Aufforderung für die Umsatzmeldung. Die Meldefrist beträgt 30 Tage (d.h. die Umsatzmeldung muss bis Ende des 1. Monats des neuen Versicherungsjahres an Allianz Trade übermittelt werden.)
- Zu melden ist der Umsatz des letzten abgeschlossenen Versicherungsjahres.
Worauf muss ich noch achten?
- Bei allen Kunden melden Sie Saldo bzw. Umsatz ohne Umsatzsteuer.
- Bei einer Saldenprämie muss nur bis maximal zur Versicherungshöhe der Aussenstand zur Prämienberechnung aufgegeben werden.
- Achtung: Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als bezahlt.
- Sind in Ihrem Vertrag Deckungserweiterungen, wie etwa das Fabrikationsrisiko versichert, ist hierfür eine Prämie zu entrichten. Achten Sie bitte bei der Umsatz-/ Saldenmeldung auf die im Hinweis zur entsprechenden Vertragsklausel vereinbarte Form der Prämienberechnung.
- Sofern in Ihrem Vertrag Beteiligungsunternehmen mitversichert sind, sind deren Salden bzw. Umsätze mitzumelden – je nach Vereinbarung in einer gemeinsamen oder in einer getrennten Liste.
- Sparen Sie Kreditprüfungsgebühren und kontrollieren Sie, welche Versicherungssummen Sie im folgenden Versicherungsjahr nicht mehr benötigen. Sie haben bis zum 20. Tag des ersten Monats im neuen Versicherungsjahr Zeit, nicht mehr benötigte Limiten zu streichen. Am einfachsten erledigen Sie dies bequem über EOLIS. Hieran werden wir Sie aber natürlich rechtzeitig vor Ablauf eines Versicherungsjahres nochmals schriftlich erinnern.
Welche Versicherungsfälle gibt es (gemäss § 12 AVB)?
Es wird zwischen der Insolvenz Ihres Kunden und dem sogenannten Nichtzahlungstatbestand unterschieden. In beiden Fällen gelten die offenen Forderungen als uneinbringlich.
Der Versicherungsfall der Insolvenz tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Im Falle des Nichtzahlungstatbestandes tritt der Versicherungsfall mit Ablauf der Nichtzahlungsfrist gemäss Ihrer Police ein.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden droht?
Sobald Ihr Kunde seine Rechnungen nicht mehr zahlt, werden Sie aktiv. Ermahnen Sie Ihren Kunden zur Zahlung.
Ihrer Police entnehmen Sie die Meldefristen, wann eine Schadenmeldung vorzunehmen ist. Am einfachsten und schnellsten zeigen Sie uns einen Schadenfall online über EOLIS an. Über EOLIS lassen sich auch alle erforderlichen Dokumente als Anlage beifügen. Im Falle einer Insolvenz melden Sie uns Ihre offenen Forderungen bitte umgehend.
Welche Dokumente sind mit der Schadenmeldung einzureichen?
- Rechnungen
- Offene Postenliste
- Trading History (Kundenkonto für den Zeitraum von 12 Monaten vor der ältesten offenen Forderung bis heute)
- Weitere Unterlagen auf Anfrage
Bietet die Allianz Trade auch Inkassodienstleistungen an?
Gerne unterstützt die Allianz Trade Services Schweiz AG Sie und nimmt für Sie die notwendigen Inkassomassnahmen vor.
Sofern Ihre Police Inkassoleistungen einschliesst, wird die Allianz Trade Services Schweiz AG umgehend nach Ihrer Meldung mit den nötigen Massnahmen beginnen.
Auch wenn Sie keine inkludierten Inkassoleistungen in Ihrer Police mit uns vereinbart haben, steht es Ihnen frei, die Allianz Trade Services Schweiz AG im Rahmen eines Einzelinkassoauftrages mit dem Eintreiben Ihrer Forderungen zu betrauen.
Bitte teilen Sie uns bei jeder Schadenmeldung mit, ob Sie unsere Inkassodienstleistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Wann wird ein Schadenfall entschädigt?
Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist und Sie uns alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erfolgt eine Schadenprüfung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und kann ein versicherter Ausfall nachgewiesen werden, erhalten Sie von uns innerhalb von 30 Tagen eine Entschädigungsleistung.
Habe ich eine Schadenminderungspflicht?
Als Versicherungsnehmer sind Sie gehalten, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um einen Schadenfall zu vermindern oder gar zu verhindern. Adäquate Massnahmen sind bei Ausbleiben einer Zahlung umgehend einzuleiten. Namentlich ist der Kunde zur Zahlung zu ermahnen, u.U. die Betreibung einzuleiten oder gar eine Klage einzureichen.
Leiten Sie selber alle Inkassomassnahmen ein oder betrauen uns als Inkassodienstleister mit der Vornahme aller notwendigen Schritte.
Habe ich auch eine Schadenminderungspflicht nach erfolgter Entschädigung?
Die Inkassomassnahmen gegen Ihren Kunden sind weiterzuführen. Es heisst nach wie vor, den Schaden zu mindern. Bitte teilen Sie uns regelmässig mit, wenn weitere Zahlungen oder Rückflüsse eingehen.
Muss ich Zahlungseingänge melden?
Sobald Sie uns den Schaden angezeigt haben, melden Sie uns bitte sämtliche Zahlungseingänge. Alle Zahlungseingänge werden gemäss Ihrer Policenbestimmungen schadenmindernd auf Ihre offene Forderung angerechnet.
Stimmen Sie sich bitte in jedem Fall vor weiteren Aktivitäten Ihrem Kunden gegenüber mit uns ab.
Was ist per Online-Service möglich?
- Kreditprüfungsanträge stellen.
- Sofortige Information über die Kreditentscheidungen.
- Verwaltung und Abruf von Kreditprüfungsanträgen.
- Verwaltung und Übersicht von Versicherungssummen
- Entscheidungshistorie einsehen.
- Downloadfunktionen zur Übernahme von Daten in Ihre EDV.
- Suchfunktionen für die Anschriften Ihrer Kunden.
- Kundennummer ändern.
- Grössere Kundenlisten verarbeiten.
- Überfällige Forderungen melden.
- Zustimmung zu Zahlungszielverlängerung beantragen.
- Inkassoauftrag Allianz Trade Collections Online.
- Schaden melden