Police
Beispielhafte Darstellung einer Police mit vereinbarter Umsatzprämie. Sollten Sie eine andere Abrechnungsart gewählt haben, kann die Beschreibung entsprechend abweichen.
Firma
(Versicherungsnehmer)
Ihr Unternehmen
Muster AG
Standard-
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist, die Sie Ihren Kunden regulär einräumen.
30 Tage
Adresse
Mustergasse 99a
Maximale
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist, die Sie Ihren Kunden maximal einräumen können.
90 Tage
PLZ/Ort
8000 Zürich
Versicherbarer
Umsatz
Der geschätzte Umsatz mit Ihren versicherten Kunden pro Versicherungsjahr.
Ca. CHF 20’000’000.-
Geschäftstätigkeit
Ihr regelmässiger Geschäftsbetrieb.
Herstellung und Handel von Holzwaren
Forderungsausfälle
Haben Sie in den letzten drei Jahren Zahlungen von Ihren Kunden nicht erhalten?
Keine Ausfälle in den letzten 3 Jahren
Versicherungsvertrag
Nr.
Ihre individuelle Policen-Nummer, welche als eindeutige Identifizierung Ihrer Police dient.
123456.01
Vertragslaufzeit
Die vertraglich festgelegte Laufzeit der Versicherungspolice.
01.01.2020 –
31.12.2020
Vertragsdauer
Der Zeitraum eines Versicherungsjahres.
12 Monate
Gültig ab
Das Datum zu dem Ihre Versicherungsleistung beginnt.
01.01.2020
A,1
Prämiensatz
Die zu entrichtende Prämie ist ein Prozentsatz vom Umsatz mit den von Ihnen bei uns versicherten Kunden.
** % vom Umsatz mit den versicherten Kunden
Mindestprämie
Die zu entrichtende Minimumprämie für ein Versicherungsjahr. Sie entspricht einem prozentualen Wert der erwarteten Jahresprämie.
CHF ** pro Versicherungsjahr
Inkassogebühr
(Inkasso durch Euler Hermes Services)
Der prozentuale Anteil vom Umsatz mit den versicherten Kunden, der für die Inkassodienstleistungen zu entrichten ist.
** % vom Umsatz mit den versicherten Kunden
Mindestinkassogebühr
Die vereinbarte Mindestinkassogebühr pro Versicherungsjahr.
CHF ** pro Versicherungsjahr
Angaben für die Prämienberechnung
Für die Berechnung der Prämie melden Sie uns den tatsächlichen Umsatz mit Ihren versicherten Kunden im ersten Monat des Folgejahres für das abgelaufene Versicherungsjahr. Basierend auf dem effektiven Umsatz wird die Schlussrechnung für das vergangene Jahr erstellt. Weiter informieren Sie uns bitte über den geplanten Umsatz für das neue Versicherungsjahr.
Im ersten Monat eines Versicherungsjahres ist der für das Versicherungsjahr geplante und der im abgelaufenen Versicherungsjahr getätigte Umsatz mit den versicherten Kunden zu melden.
Ermittlung der Prämie und Inkassogebühr
Dies ist die Fälligkeit für die Akontozahlungen. Anhand des gemeldeten Umsatzes wird die zu zahlende Gesamtjahresprämie und Inkassogebühr für das abgelaufene Versicherungsjahr ermittelt. Hiervon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen abgezogen.
Am Ende des Versicherungsjahres unter Verrechnung der Akontozahlungen pro Quartal von CHF **
A,2
Kreditprüfungsgebühren (Kreditprüfung und –überwachung durch Euler Hermes Services)
Für die Kreditprüfung und die laufende Überwachung der Bonität Ihrer Kunden berechnen wir eine Gebühr pro Kunde und Versicherungsjahr.
CHF ** pro Kunde und Versicherungsjahr für Kunden, die Euler Hermes Services prüft
A,3
Versicherungsquote
(§6 AVB)
Unsere Entschädigungsleistung pro Kunde und offener Forderung ist auf die Versicherungsquote begrenzt.
90% für Debitoren, für die Euler Hermes eine Versicherungssumme festgesetzt hat
80% für Debitoren, die im Rahmen der Selbstprüfung versichert sind
A,4
Höchstentschädigung
(§15 AVB)
Unsere gesamten Entschädigungsleistungen pro Versicherungsjahr sind in der Höhe begrenzt.
**fache der gezahlten Prämie pro Versicherungsjahr
A,5
Anbietungsgrenze
(§4 AVB)
Sie verpflichten sich, uns alle Forderungen, die den genannten Betrag übersteigen, zur Übernahme des Versicherungsschutzes anzubieten und ausreichende Versicherungssummen zu beantragen.
CHF **
A,6
Franchise-Betrag
(§12 AVB)
Ihre Selbstbeteiligung an der Entschädigungsleistung pro Kunde.
CHF **
A,7
Frist zur Meldung unbezahlter Forderungen und Übergabe des Inkassomandates
(§9 AVB und §10 AVB)
Innerhalb dieser Frist (nach der ursprünglichen Fälligkeit) muss eine unbezahlte Forderung gemeldet werden.
** Tage nach ursprünglicher Fälligkeit
A,8
Automatische Aufhebung des Versicherungsschutzes
(§5 AVB)
Der Versicherungsschutz endet nach dieser Frist für weitere Forderungen, wenn eine vorherige versicherte oder unversicherte Forderung gegen einen Kunden nicht bezahlt worden ist. Es sei denn, die Euler Hermes bestätigt per Kreditmitteilung den Versicherungsschutz.
** Tage nach ursprünglicher Fälligkeit
Besondere Bestimmungen (A, 9)
In den besonderen Bestimmungen werden individuelle und spezifische Vereinbarungen und Klauseln definiert.
Mitdeckung bestehender Forderungen (Einhaftung)
Sie haben bei Vertragsbeginn auch die Möglichkeit, bereits bestehende Forderungen mitzuversichern, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Aushaftender Versicherungsschutz (Aushaftung)
Der Versicherungsschutz bleibt auch nach Vertragsende weiterhin bestehen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Versicherung für Beteiligungsgesellschaften
Der Versicherungsschutz kann auch auf Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland ausgedehnt werden.
Verlängerung der Gültigkeit von Versicherungssummen
Für den Fall, dass wir die Versicherungssumme reduzieren oder aufheben, wird diese Reduzierung oder Aufhebung erst X Tage nach Zugang der Kreditmitteilung für Sie wirksam.
Vorauszahlungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungschutz erstreckt sich auch auf Ihre Vorauszahlunen an Lieferanten, für welche noch keine Gegenleistung erbracht wurde.
Versicherungsschutz für zedierte Forderungen
Sofern Sie Ihre Forderungen an ein Finanzinstitut, z.B. eine Bank abgetreten haben, können Sie auch diese Forderungen im Versicherungsschutz integrieren. Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Ihre Forderungen und jene, die abgetreten wurden.
Fabrikationskosten
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Fabrikationskosten, die der Herstellung der Waren oder ab Beginn der Dienstleistung entstanden sind.
Einschränkung der automatischen Aufhebung des Versicherungsschutzes
Sie melden uns nur die Überfälligkeit jener Forderungen, die einen festgelegten Betrag übersteigen.
Versicherungsschutz für bindende Lieferverpflichtungen
Sind Sie mit Ihrem Kunden eine bindende Lieferverpflichtung eingegangen, von deren Erfüllung Sie sich nicht befreien können? Für den Fall, dass wir die Versicherungssumme reduzieren oder aufheben, bleibt Ihr Versicherungsschutz unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen bestehen, wenn Sie die Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der festgelegten Frist liefern bzw. erbringen.
Ausschluss vom Versicherungsschutz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die gegen Wirtschafts- oder Handelssanktion verstossen
Ihre Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen, die gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen wie beispielsweise Wirtschafts- oder Handelssanktionen verstossen, sind nicht versichert.
Selbstprüfung
Im Rahmen der Selbstprüfung können Sie Versicherungsschutz bis zur festgesetzten Anbietungsgrenze (A,5.) erlangen, ohne eine Versicherungssumme bei uns zu beantragen. Zur Prüfung, ob Versicherungsschutz möglich ist oder nicht, können Sie entweder die erwähnten Auskunfteien nutzen oder Sie nutzen die bisherige Zahlungserfahrung mit Ihrem Kunden. Sobald aber die offenen Forderungen gegen einen Kunden die festgesetzte Anbietungsgrenze übersteigen, muss eine Versicherungssumme bei uns beantragt werden.
Versicherungsschutz für politische Risiken
Folgende Versicherungsfälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Versicherungsfälle, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution oder durch Behinderung des Waren- und / oder Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatliche Institutionen mitverursacht worden sind.
- Versicherungsfälle, bei denen Ihr Kunde ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ist.